Steuern und Energie sparen
Im Mai 2017 hat das Schweizer Volk die "Energiestrategie 2050" angenommen. Mit diesem Volksentscheid mussten diverse Gesetze und Verordnungen angepasst werden, darunter auch die Liegenschaftskostenverordnung. Dass Investitionen, in energetische Gebäudesanierungen, von der Einkommenssteuer abgezogen werden können ist nichts neues. Seit dem 1. Januar 2020 ist nun das neue Energiegesetz in Kraft. Wichtige Neuerungen sind die Rückbaukosten für einen Ersatzneubau, die steuerlich abzugsfähig sind und zusammen mit den energetischen Investitionen neu auch in den nachfolgenden zwei Jahren steuerlich abziehbar sind, sofern diese Kosten im Jahr der Sanierung das steuerbare Einkommen übersteigen.